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FAQ zum Bewerbungsverfahren

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, haben jedoch noch offene Fragen zum Bewerbungsprozess?

Hier finden Sie alle Informationen - vom Einsenden der Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch!

Woran erkenne ich, ob eine Stellenausschreibung noch aktuell ist?

Die Stellenausschreibungen auf unserer Homepage werden regelmäßig aktualisiert, weshalb Sie davon ausgehen können, dass die dort gelisteten Stellen auch vakant sind. Zusätzlich finden Sie in der Stellenausschreibung ein Bewerbungsfristende, bis zu welchem Sie sich auf jeden Fall bewerben können.

Wie kann ich mich bewerben?

Um Ihre Bewerbung schnell und unkompliziert einzusenden, können Sie das Karriereportal des Landes Niedersachsen nutzen. Den Link zu der konkreten Stelle finden Sie am Ende der jeweiligen Stellenausschreibung unter dem Button „Jetzt bewerben“. Füllen Sie dazu das Bewerbungsformular aus und laden Sie die geforderten Unterlagen hoch. Anschließend senden Sie die Bewerbung ab und aktivieren diese mit dem Link, den Sie per E-Mail erhalten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Bewerbung in einem PDF-Dokument zusammengefasst per E-Mail an bewerbung@lab.niedersachsen.de zu verschicken. Wir bitten Sie von Post-Bewerbungen abzusehen.

Kann ich mich auch mit anderen Qualifikationen als gefordert bewerben?

Angaben zu der erforderlichen formalen Qualifikation finden Sie im Ausschreibungstext. Ihre Bewerbung kann unabhängig von Berufserfahrung und sonstigen Qualifikationen bei Nichterfüllung der formalen Anforderungen leider nicht berücksichtigt werden.

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Qualifikation bzw. Ihr Abschluss passend ist, wenden Sie sich an die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen.

Welche Unterlagen sollte meine Bewerbung enthalten?

Ihre Bewerbung sollte neben einem Anschreiben und einem aktuellen Lebenslauf auch das für die jeweilige Stelle relevante Zeugnis (Abschluss- oder Prüfungszeugnis) enthalten. Zusätzlich können Sie auch Arbeitszeugnisse oder andere berufliche Referenzen einsenden.

Kann ich meine Unterlagen auch in einer anderen Sprache senden?

Da die Auswahlentscheidung und ihre Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, sind sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen.

Für fremdsprachige Zeugnisse und Urkunden müssen Übersetzungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für fremdsprachige Urkunden und Zeugnisse, die von inländischen Bildungsinstituten ausgestellt wurden (z.B. Masterurkunden, -zeugnisse).

Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies für alle Fremdsprachen inklusive der englischen Sprache.

Kann ich Unterlagen später nachreichen?

Grundsätzlich sollten alle erforderlichen Nachweise mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden. Sollten Sie aber aus bestimmten Gründen ein Zeugnis o.ä. noch nicht erhalten haben, können Sie dies im Einzelfall auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen.

Bitte erläutern Sie uns in diesem Fall kurz, welche Unterlagen Sie nachreichen wollen und wann damit zu rechnen ist.

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Entscheidung über die Einladungen zu einem Interview und in der Auswahlentscheidung nur die Unterlagen bewerten, die tatsächlich vorgelegt wurden.

Kann ich mich auch ohne fertigen Abschluss bewerben?

Können Sie den Nachweis der erforderlichen Qualifikation noch nicht erbringen, weil Ihre Ausbildung oder das Studium erst kurz vor dem Abschluss steht, können Sie auch ein Zwischen- oder Semesterzeugnis hochladen. Bitte geben Sie in Ihrem Lebenslauf oder dem Anschreiben an, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Nachdem Sie Ihre Bewerbung übermittelt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Dabei wird jede Bewerbung sorgfältig geprüft, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie sollten nach spätestens 4 Wochen eine Rückmeldung erhalten haben. In Ausnahmefällen kann dies auch länger dauern. In jedem Fall melden wir uns bei Ihnen zurück und informieren Sie über den weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

Wie läuft das Vorstellungsgespräch ab?

Das Gespräch findet in der Regel vor einem Gremium bestehend aus Vorgesetzten, Personalratsvertretung, Gleichstellungsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung und einer Sachbearbeiterin des Fachbereichs Personal statt. Die Vorstellungsgespräche finden in der Regel als strukturiertes Interview statt. Dabei stellen wir sowohl persönliche als auch fachliche Fragen, um einschätzen zu können, ob Sie zu der ausgeschriebenen Stelle passen. Uns ist es wichtig, Sie dabei vor allem persönlich kennenzulernen. Je nach Stelle kann auch eine praktische Aufgabe hinzukommen. Wir freuen uns, wenn Sie im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ebenfalls Fragen stellen.

Wie kann ich mich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten?

Sie können sich über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Arbeitgeber informieren. Beschäftigen Sie sich im Vorfeld noch einmal mit der Stellenausschreibung, auf die Sie sich beworben haben. Sollte für Ihr individuelles Auswahlverfahren noch eine spezielle Vorbereitung erforderlich sein, werden Sie rechtzeitig informiert.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu einer Stellenausschreibung oder zum Bewerbungsverfahren habe?

Sie können sich jederzeit an die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechperson wenden.

Ich habe eine Absage erhalten. Kann ich mich dennoch auf weitere Stellenausschreibungen bewerben?

Selbstverständlich können Sie sich trotz einer Absage erneut bewerben. Jedes Auswahlverfahren wird separat geführt.

Kann ich mich initiativ bewerben?

Sollten Sie in unseren derzeitigen Stellenausschreibungen nichts Passendes gefunden haben, schauen Sie gern immer mal wieder auf unserer Homepage nach. Wir veröffentlichen regelmäßig neue Stellen.

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich initiativ zu bewerben. Bitte beachten Sie unsere Hinweise hierzu.

Wie werde ich vergütet?

Die Bezahlung der Beschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ihr Entgelt richtet sich nach der entsprechenden Gehaltstabelle dieses Tarifvertrags, welche Sie hier abrufen können.

Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Der Stellenanzeige können Sie entnehmen, welcher Entgeltgruppe die Stelle entspricht. Jede Entgeltgruppe hat 6 Erfahrungsstufen. In welcher Stufe eine Einstellung erfolgt, muss individuell geprüft werden und hängt davon ab, wie viele Jahre an einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung Sie für die Stelle mitbringen. Haben Sie keine Berufserfahrung, erfolgt eine Einstellung in Stufe 1. Im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgt ein Aufstieg innerhalb der Stufen mit zunehmender Erfahrung. (Bsp.: 1 Jahr Tätigkeit in Stufe 1 = Aufstieg in Stufe 2, 2 Jahre Tätigkeit in Stufe 2 = Aufstieg in Stufe 3 usw.).

Die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (erkennen Sie daran, dass die Entgeltgruppe mit einem „S“ beginnt) richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L SuE). Ihr Entgelt richtet sich nach der entsprechenden Gehaltstabelle dieses Tarifvertrags, welche Sie ebenfalls hier abrufen können.

Die Besoldung der Beamten ergibt sich aus der Besoldungstabelle, welche Sie hier abrufen können. Der Stellenanzeige können Sie entnehmen, welcher Besoldungsgruppe die Stelle entspricht.

Artikel-Informationen

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig

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