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Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in
Allgemeine Informationen:
Du bist empathisch und aufgeschlossen gegenüber anderen Kulturkreisen?
Dir ist ein abwechslungsreicher, zukunftssicherer Beruf genauso wichtig, wie eine Tätigkeit mit sozialem Mehrwert?
Dann ist die Ausbildung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen genau das richtige für dich! Starte deine Karriere doch einfach bei uns!
Mit fast 800 Beschäftigten kümmern wir uns um die Angelegenheiten asylbegehrender Menschen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und die Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen. Zudem beraten wir zu sämtlichen ausländerrechtlichen Fragestellungen und sind landesweit für den Bereich Rückkehr zuständig.
Die Ausbildung
Die zweijährige duale Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt beginnt am 01. August eines Jahres mit der Einstellung als Regierungssekretär-Anwärterin bzw. -Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Während der Ausbildung wechseln sich der berufspraktische Ausbildungsabschnitt in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, mit dem fachtheoretischen Unterricht am Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) in Bad Münder miteinander ab. Die berufspraktische Studienzeit findet je nach Einstellungsort entweder am Hauptsitz und Standort in Braunschweig oder an unseren Standorten Bramsche und Osnabrück statt.
Die Ausbildung gliedert sich in der Regel in folgende Ausbildungsabschnitte:
- Tag der Ernennung
- Einführungstage in der LAB NI
- Grundlehrgang am SiN in Bad Münder (ca. 3 Monate)
- Berufspraktische Ausbildung am Einstellungsort (ca. 14 Monate)
- Abschlusslehrgang am SiN in Bad Münder inclusive Laufbahnprüfung (ca. 7 Monate)
Um die originären Aufgaben der LAB NI kennen zu lernen wirst du in der ersten berufspraktischen Ausbildung den Weg des Flüchtlings und die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben kennen lernen. Mit fortschreitender Ausbildung wirst du in nahezu allen Organisationseinheiten wie z.B. in dem Fachgebiet Ausländerrecht und in den Fachbereichen Personal und Finanzen die vielfältigen Aufgaben und die Struktur der Verwaltung kennen lernen. Insofern sieht dein Tagesablauf während der Ausbildung immer mal wieder anders aus und du kannst schon während dieser Zeit herausfinden, welcher Bereich dir am meisten zusagt und wo du später arbeiten möchtest.
Qualifizierte und freundliche Praxisausbilderinnen und -ausbilder geben dir erste Einblicke in die Tätigkeiten der Sachbearbeitung und du wirst nach einer angemessenen Einarbeitung auch selbstständig Aufgaben erledigen, im Umgang mit den erforderlichen Programmen geschult und übergeordnete Schlüsselqualifikationen wie bspw. Kommunikation, Kundenorientierung sowie Zeitmanagement erlangen.
Während der fachtheoretischen Ausbildung am Niedersächsischen Studieninstitut in Bad Münder wirst du in verschiedenen Rechtsgebieten und Teilen der öffentlichen Finanzwirtschaft bzw. des Rechnungswesens geschult. Informationen zum Studieninstitut findest du hier.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Ausbildung, die mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung endet, bist du Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt. Damit hast du die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben. Du kannst ohne weiteres zwischen einzelnen Aufgabengebieten in der LAB NI oder sogar zu anderen Behörden wechseln. Als universell einsetzbare Kräfte sind Verwaltungswirte die Stützen des öffentlichen Dienstes.
Es handelt sich hierbei um einen krisensicheren Beruf mit guten Zukunftsperspektiven und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten bspw. zur/zum Verwaltungswirt/in.
- Eine attraktive Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.259 Euro brutto (Stand Januar 2023)
- Jahressonderzahlung
- Eine vielseitige, interessante Ausbildung mit abwechslungsreichen Aufgaben
- breit gefächerte, berufsspezifische und potentialorientierte Einsatz- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- sehr gute Übernahmechancen nach der Ausbildung
- Familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
… und vieles mehr |
Einstellungsvoraussetzungen:
Zum Zeitpunkt der Einstellung bringst du folgendes mit:
- einen guten Sekundarabschluss I oder einen als vergleichbar anerkannten Bildungsstand
- mindestens befriedigende Noten in Deutsch und Mathematik
- ein gutes Arbeits- und Sozialverhalten
- Freude an Büroarbeit und der Arbeit im Team
- Interesse an rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Offenheit im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen
Um als Beamtin/Beamter auf Widerruf eingestellt werden zu können, musst du zusätzlich
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen und
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Weiterhin darfst du am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht
- in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 6 SVG vorliegen,
- für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 SVG sowie
- für Bewerbende, die minderjährige Kinder betreuen oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Die Höchstaltersgrenze erhöht sich dann je Kind oder Pflegefall um drei Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Neben den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen solltest du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, keine Vorstrafen haben und gesundheitlich geeignet sein.
Du erfüllst die Voraussetzungen und wir konnten dein Interesse wecken?
Dann freuen wir uns über Deine Bewerbung!
Fragen zur Ausbildung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen beantwortet dir:
Frau Marika Schüler
Ausbildungsleitung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen,
Tel.: 0531/3547-421
Erfahre mehr über die Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
auf unserer Homepage und in unserem Imagefilm.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.08.2015
zuletzt aktualisiert am:
22.02.2024
Ansprechpartner/in:
Fachbereich Personal
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