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Zentrale Beratungsstelle für Kommunen


Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen fungiert auch als Zentrale Beratungsstelle in ausländerrechtlichen Angelegenheiten für die niedersächsischen Kommunen.


Mit Erlass vom 12.07.2019 hat das Niedersächsische Innenministerium darüber informiert, dass durch Einrichtung einer zentralen Stelle bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) der Rückführungsvollzug weiter zentralisiert werden soll.

Mit Organisationserlass vom 13.08.2019 wurde die Zentrale Beratungsstelle dem Bereich Ausländerrecht (A) innerhalb der LAB NI zugeordnet, der Sitz ist in Langenhagen.


Sie haben die Möglichkeit, wie folgt mit der Zentralen Beratungsstelle in Kontakt zu treten:

Funktionspostfach: kABH@lab.niedersachsen.de
Fax: (0511) 72 82-281


Die Leiterin der Zentralen Beratungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Claudia Rust
Telefon: (0511) 72 82-230
Mail: Claudia.Rust@lab.niedersachsen.de



Um Sie nicht mit übermäßigem Schreibaufwand zu belasten, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Beratungsstelle einen Meldebogen für den Einzelfall entwickelt, den Sie herunterladen und ausfüllen können. Die Informationen sollen uns bei der ersten Einschätzung des Falles helfen.

Meldebogen an die zentrale Beratungsstelle für Unterstützungsfälle

Die Zentrale Beratungsstelle freut sich sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit Ihnen.




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