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Verteilung


Ausländer, die nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen und unerlaubt ein­gereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz werden nach einem festgelegten Verteil­schlüssel (Königsteiner Schlüssel) in die Bundesländer verteilt.

Die nach Niedersachsen verteilten Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländer erhalten zunächst Unterkunft und Verpflegung in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Nieder­sachsen (LAB). Dort bleiben sie, bis die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgt sind. Asylsuchende sind verpflichtet, bis zu 6 Monaten in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Asylsuchende aus sicheren Herkunfts­staaten auch darüber hinaus.

Zu gegebener Zeit werden die Asyl­suchenden und unerlaubt eingereisten Ausländer von der LAB Niedersachsen aus der Aufnahmeeinrichtung entlassen und im Rahmen der landesinternen Verteilung innerhalb Niedersachsens auf die Gemeinden verteilt. Darüber hinaus können in begründeten Fällen Asylsuchende umverteilt und somit einer anderen Gebiets­körperschaft als bisher zugewiesen werden. Die Umverteilung erfolgt auf Antrag der Betroffenen und kann sowohl landesintern innerhalb von Niedersachsen wie auch länder­übergreifend erfolgen.

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