Umverteilung
Änderung / Aufhebung der Wohnsitzauflage für Asylsuchende
Für Asylsuchende, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und deren Lebensunterhalt gesichert ist, kann auf Antrag die Wohnsitzauflage aufgehoben werden.
Diese Aufgabe nimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die im Land Niedersachsen zugewiesenen Personen wahr.
Bitte beachten Sie: Anfragen bitte ausschließlich schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.
Bei Fragen zur Aufhebung oder Änderung einer Wohnsitzauflage während eines Asyverfahrens wenden Sie sich bitte an:
Vordruck Antrag Wohnsitzauflage.pdf
Landesinterne und länderübergreifende Umverteilung
Eine Umverteilung kann erst nach erfolgter Zuweisung in eine Stadt oder einen Landkreis beantragt werden.
Sie ist für Personen möglich, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Diese Aufgabe nimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für Personen, die innerhalb von Niedersachsen und aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umziehen wollen, wahr.
Der Antrag zur Umverteilung in ein anderes Bundesland ist bei der dort zuständigen Behörde zu stellen.
Ein Anspruch besteht für die Zusammenführung von Ehegatten zueinander (eine in Deutschland anerkannte Ehe) und minderjährige, ledige Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt
Darüber hinaus können auch sonstige, humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht anerkannt werden.
Bei Fragen zu Umverteilungen wenden Sie sich bitte an:
Vordruck Antrag Umverteilung.pdf
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Fachbereich Umverteilung
Petzvalstraße 18
38104 Braunschweig