Anrechnung
Die Anrechnung von nachgeborenen und nachgereisten Kindern sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Aufnahmequote der Gemeinden
Bei nachgeborenen und nachgereisten Kindern sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgt nach erfolgter Asylantragstellung eine Anrechnung auf die Aufnahmequote nach dem Aufnahmegesetz.
Die LAB Niedersachsen erteilt der Gemeinde über die vorgenommene Anrechnung auf die Aufnahmequote eine Mitteilung.