Niedersachsen klar Logo

Anrechnung

Die Anrechnung von nachgeborenen und nachgereisten Kindern sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Aufnahmequote der Gemeinden

Bei nachgeborenen und nachgereisten Kindern sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgt nach erfolgter Asylantragstellung eine Anrechnung auf die Aufnahme­quote nach dem Aufnahmegesetz.

Die LAB Niedersachsen erteilt der Gemeinde über die vorge­nommene Anrechnung auf die Aufnahmequote eine Mitteilung.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln