Verteilung
Ausländer, die nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen und unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz werden nach einem festgelegten Verteilschlüssel (Königsteiner Schlüssel) in die Bundesländer verteilt.
Die nach Niedersachsen verteilten Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländer erhalten zunächst Unterkunft und Verpflegung in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB). Dort bleiben sie, bis die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgt sind. Asylsuchende sind verpflichtet, bis zu 6 Monaten in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten auch darüber hinaus.
Zu gegebener Zeit werden die Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländer von der LAB Niedersachsen aus der Aufnahmeeinrichtung entlassen und im Rahmen der landesinternen Verteilung innerhalb Niedersachsens auf die Gemeinden verteilt. Darüber hinaus können in begründeten Fällen Asylsuchende umverteilt und somit einer anderen Gebietskörperschaft als bisher zugewiesen werden. Die Umverteilung erfolgt auf Antrag der Betroffenen und kann sowohl landesintern innerhalb von Niedersachsen wie auch länderübergreifend erfolgen.