Vorbereitung auf die Regelschule
Allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren, die in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) untergebracht sind, wird Unterricht über umliegende öffentliche allgemein bildende Schulen und umliegende berufsbildenden Schulen angeboten und somit eine sofortige Anbindung an das niedersächsische Schulsystem bzw. ein Zugang zur Bildung vom ersten Tag an gewährt. Die Zuständigkeit für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen, die in der LAB NI untergebracht sind, wurde zum 01.08.2019 dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unbefristet übertragen. Somit liegt die pädagogische Verantwortung bei den Lehrkräften ausgewählter Regelschulen – darunter Grund- und weiterführende Schulen in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Standortes. Der Präsenzunterricht findet in den Standorten der LAB NI statt. Darüber hinaus haben die 16- bis 18-Jährigen die Möglichkeit, am Unterricht an umliegenden ausgewählten berufsbildenden Schulen teilzunehmen.
Die Aufgabe derjenigen Lehrkräfte, welche die in der LAB NI untergebrachten Kinder und Jugendlichen unterrichten, ist neben dem Kerngeschäft des Unterrichts die Erstellung von Basisbögen bzw. Lerndokumentationen sowie die intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und der LAB NI vor Ort.
Für die systematische Beobachtung und Dokumentation der Lernentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen hat das Kultusministerium in Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport einen Basisbogen zur Potenzialerfassung und als Anlage eine zweiseitige Lerndokumentation des Landes Niedersachsen verbindlich eingeführt. Diese Unterlagen stellen die Grundlage für den weiteren Bildungsweg dar.
Während der niedersächsischen Schulferien wird durch die LAB NI ein Ferienangebot organisiert, um allen Kindern und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes in der LAB NI eine durchgängige Förderung zu ermöglichen.