Soziale Betreuung und Beratung für Bewohner*innen
Das Land Niedersachsen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen“ und der VV zu § 44 LHO einen Zuschuss für Projekte. Ziel der Förderung ist es, den Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner in den Standorten der LAB NI durch zum Sozialdienst zusätzliche Maßnahmen der sozialen Betreuung und Beratung angemessen und geeignet zu gestalten. Die Förderung betrifft Vorhaben mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:
- Kinder- und Jugendbetreuung,
- Unterstützung bei der Sprachförderung und der Vermittlung von Kenntnissen für den Aufenthalt in der deutschen Gesellschaft,
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Ausgabe von Bekleidung, Informationsveranstaltungen),
- Beratung und Betreuung von besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern,
- Förderung von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Nachbarschaft eines Standortes,
- Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner im Zusammenhang mit der Zuweisung an ihre künftigen Wohnorte.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten sie unter:
Das Antragsformular können sie hier downloaden:
Antrag nach Zuwendungsrichtlinie