Passrechtliche Maßnahmen - einschließlich Passersatzpapierbeschaffung - und Identitätsklärung
Ein Nationalpass ist ein amtlicher Ausweis, der an die Inhaberin oder den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt.
Nationalpässe dienen dem Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis. Sie berechtigen zu grenzüberschreitenden Reisen und zur Rückkehr in das ausstellende Land. Der Pass muss noch gültig und anerkannt sein. Über die Anerkennung entscheidet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Passersatzpapiere sind Ausweise, die nicht alle Funktionen eines Passes erfüllen. Dabei kann es sich sowohl um Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge handeln, als auch um ein Heimreisedokument für eine freiwillige Ausreise beziehungsweise Abschiebung.
Ein fehlender Pass oder Passersatzpapier ist neben der ungeklärten Identität eines der wesentlichsten Ausreisehindernisse für ausreisepflichtige Personen. Lesen Sie hierzu auch unter unerlaubte Einreise und auch Aufenthaltsbeendigung mehr.
Für die Beschaffung von Heimreisedokumenten ist die Identität durch Dokumente, sonstige Sachbeweise oder Botschaftsvorführungen zu klären. Ergänzend werden auch Ermittlungen in den Herkunftsländern veranlasst. Nach der Identitätsklärung sind entsprechend den abgeschlossenen Rückführungsabkommen Heimreisepapiere zu beantragen.
Die Passersatzpapierbeschaffung wird für bestimmte Staaten zentral von der Bundespolizeidirektion für alle Bundesländer organisiert. Hierbei handelt es sich um folgende Staaten:
- Benin
- Burkina Faso
- Burundi
- Côte d`Ivoire
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Liberia
- Mali
- Mauretanien
- Niger
- Nigeria
- Senegal
- Sierra Leone
- Sudan
- Süd-Sudan
- Togo
- Uganda
- Vietnam
Alle Anträge - also auch die der kommunalen Ausländerbehörden Niedersachsens - sind für diese Länder über die Außenstelle Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zu stellen.
Darüber hinaus ist jedes Bundesland für die Passersatzpapierbeschaffung für die sogenannten teilzentralisierten Staaten zuständig. In Niedersachsen übernimmt diese Aufgabe die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auch für die kommunalen Ausländerbehörden.