Soziale Leistungen
Mittellose Ausländer*innen, die in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebracht sind, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieses sichert den notwendigen Bedarf und regelt die Versorgung. Die Leistungen nach dem AsylbLG lehnen sich an die des Sozialgesetzbuches an, befinden sich jedoch auf einem niedrigeren Niveau.
Die Bewohner*innen erhalten:
- Leistungen des sogenannten notwendigen Bedarfs für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt,
- Leistungen des sogenannten notwendigen persönlichen Bedarfs zur Deckung persönlicher Bedürfnisse im Alltag (Bargeld bzw. das sogenannte Taschengeld),
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt,
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen und als einmalige Leistung gezahlt werden.
Die Leistungen des notwendigen Bedarfs werden in der Aufnahmeeinrichtung als Sachleistungen gewährt. Die Bewohner*innen erhalten Frühstück, Mittagessen und Abendessen in einer Kantine. Den Bedarf an Kleidung erhalten sie in Form von Wertgutscheinen. Mit diesen können die Inhaber*innen der Gutscheine in Bekleidungsgeschäften Kleidung erwerben.
Das sogenannte Taschengeld beinhaltet unter anderem Leistungen für Verkehr, Nachrichtenübermittlung und Freizeit. Es wird in bar in den Standorten der LAB NI ausgezahlt.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in Regelbedarfsstufen unterteilt. Diese grenzen einen bestimmten Personenkreis ein und legen die entsprechenden Leistungen fest, wie zum Beispiel für Alleinstehende, Ehepartner und Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen.
Bei einem Fehlverhalten, wie beispielsweise fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung des eigenen Passes oder fehlender Mitwirkung beim Asylverfahren, werden die Leistungen eingeschränkt. So kommt es vor, dass die betroffenen Personen kein Taschengeld mehr bekommen, sondern die wichtigsten Leistungen des notwendigen Bedarfs lediglich in Form von Sachleistungen erhalten.