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Unbedenklichkeitsprüfung der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter externer Dienstleister
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie nehmen eine Tätigkeit bei einem externen Sicherheitsdienstleister der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf?
Wir bitten Sie, das Formular Einwilligung in die Unbedenklichkeitsüberprüfung am PC auszufüllen, zu unterzeichnen und wie folgt an uns per Post zu übersenden:
- 2-fache Ausfertigung: Einwilligung in die Unbedenklichkeitsprüfung (bitte achten Sie auf Vollständigkeit; geben Sie unbedingt den Standort der LAB NI an, bei dem Sie eingesetzt werden sollen sowie das Unternehmen, bei dem Sie tätig sein werden; unterstreichen Sie handschriftlich Ihren Rufnamen)
VERGESSEN SIE NICHT, DIE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNGEN ZU UNTERSCHREIBEN!
- 1-fache Ausfertigung: Nachweis über bestandene Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO
- 1-fache Ausfertigung: Nachweis über Unterrichtung gem. § 34 a GewO
- 1-fache Ausfertigung: Eigenerklärung zum Führungszeugnis
Bitte senden Sie die Unterlagen zusammen an:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Fachbereich V3 – Sicherheit Petzvalstr. 18 38104 Braunschweig |
Bitte beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt zudem ein Führungszeugnis der Belegart „O“ zur Vorlage einer Behörde auf Kosten Ihres Arbeitgebers. Dieses ist in jedem Fall vorzulegen bzw. nachzureichen. Es soll direkt an die oben genannte Anschrift versendet werden.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Download Formular "Einwilligung in die Unbedenklichkeitsüberprüfung"
Fachbereich V3 - Sicherheit , 2019