Ukraine - Allgemeine Informationen
Ukraine – allgemeine Informationen
Wesentliche Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, zum Teil auch in ukrainischer Sprache, finden Sie bereits auf den folgenden Internetseiten:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR
Für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung des Schutzantrags gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz ist in der Regel die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes zuständig. Dies betrifft insbesondere Fragen zu Unterbringung, Registrierung und Arbeitserlaubnis. Die Landesaufnahmebehörde kann bei Terminvereinbarungen und/oder der Wohnungssuche nicht unterstützen.
Sozialleistungen sind bei dem Jobcenter, das für Ihren Wohnort zuständig ist, zu beantragen, beachten Sie hierzu die Hinweise der Regionaldirektion Niedersachsen Bremen der Bundesarbeitsagentur für Arbeit auf Deutsch und Ukrainisch.
Sollten Sie trotz der o. g. Informationen noch aufenthaltsrechtliche Fragen haben, richten Sie diese bitte an folgende Funktionsanschrift:
Service-Ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat ein Onlineportal eingerichtet.
Das Portal richtet sich vor allem an Geflüchtete aus der Ukraine. Es steht deshalb auch in den Landessprachen Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.
Zudem bietet es auch für alle interessierten Personen hilfreiche Informationen, um Menschen aus der Ukraine weiterhelfen zu können.
Es beinhaltet u.a. Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt und der Rückkehr. Zudem wird auf den Online-Antrag der Aufenthaltserlaubnis hingewiesen und verlinkt. Außerdem werde relevante Kontaktadressen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus steht das Portal auch als App für mobile Geräte zur Verfügung.
www.germany4ukraine.deDie Hinweise für ukrainische Staatsangehörige sind in folgenden Merkblättern zusammengefasst, die Sie sich ausdrucken können:
Merkblatt für ukrainische Staatsangehörige.pdf(49KB)
Rechtsstellung und Status der unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen
Wichtige Informationen sowie Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine:
Das Bundesinnenministerium bietet auf seiner Seite ein umfangreiches Informationsangebot:
Informationsangebot des Bundesinnenministeriums
Auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bietet auf der Homepage umfassende Informationen zu dem Thema an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist, finden Sie hier:
Ausländerbehörden in Niedersachsen
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie die alle Informationen zur aktuellen Lage in der Ukraine. Viele häufig gestellte Fragen von Staatsangehörigen der Ukraine und Drittstaatangehörigen mit Wohnsitz in der Ukraine werden hier beantwortet.
Ich möchte helfen! Wo kann ich mich melden? Muss ich eine Bürgschaft übernehmen?
Aktuell zeigt die Reaktion der Niedersächsinnen und Niedersachsen in dieser aktuellen Situation, dass die Hilfsbereitschaft groß ist. Das ist wirklich beeindruckend. Das Einfachste ist, vor Ort in den Kommunen an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner heranzutreten und sich dort zu erkundigen, was getan werden kann, wo Hilfe benötigt wird, eine Unterkunft oder Sachspenden anzubieten.
Eine Bürgschaft oder Verpflichtungserklärung muss derzeit niemand übernehmen und wenn die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetztes in Kraft tritt, ist dies auch nicht erforderlich.
Hilfe für taubstumme Menschen aus der Ukraine
Taube Geflüchtete haben einen besonderen Kommunikationsbedarf und sollten schnellstmöglich mit der hiesigen tauben Community in Kontakt gebracht werden. Hierzu und zur Sicherstellung der Kommunikation finden Sie in folgendenMerkblatt.
Hilfe für taubstume Menschen.pdf(149KB)
Auswahl von Hilfsorganisationen, die Geldspenden für Betroffene entgegen nehmen
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat ein umfangreiches Merkblatt zu seriösen Hilfsorgansationen zur Verfügung gestellt.