Landesaufnahmebehörde Niedersachsen plant Einrichtung einer Notunterkunft in Ahlhorn
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen plant im Wohnpark in Ahlhorn (Gemeinde Großenkneten) eine Notunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Das Land prüft die Umsetzungsmöglichkeiten einer Unterkunft für bis zu 530 Personen und steht mit dem Eigentümer der Liegenschaft in Verhandlungen. Ein Mietvertrag soll befristet für zwei Jahre geschlossen werden.
Bei den Planungen zur Umsetzung einer möglichen Notunterkunft liegt insbesondere ein Fokus auf den Rahmenbedingungen vor Ort, um auch das soziale Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern Ahlhorns gut zu gestalten. Hierbei spielt eine gute Betreuung der Geflüchteten und insbesondere auch Sozialarbeit eine große Rolle.
Kommt ein Abschluss eines Mietvertrags zu Stande, wird die Notunterkunft mit Dienstleistern betrieben. Die einzelnen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Verpflegung, soziale Dienste, medizinische Versorgung oder Sicherheit, werden dann vom Land öffentlich ausgeschrieben.
Ein konkretes Eröffnungsdatum kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Entsprechend der derzeitigen Planungen kann die Einrichtung frühestmöglich im ersten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt würde auch eine teilweise Anrechnung der Plätze auf die Aufnahmequote der Gemeinde Großenkneten erfolgen.
Trotz derzeit noch niedriger Zugangszahlen von Geflüchteten nach Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr strebt die Landesaufnahmebehörde einen Ausbau der verfügbaren Plätze mit guter Unterbringungsqualität an. Durch mehr Aufnahmeplätze und gesteigerte Verweildauern in der Erstaufnahme können die niedersächsischen Kommunen entlastet werden.